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Gut zu Wissen!

Ein paar Dinge, die Ihr noch wissen sollt:

 

  • Eine Herausgabe der unbearbeiteten original Kamera-(RAW-)Daten ist grundsätzlich nicht vorgesehen.

 

  • Die Anzahl der Bilder ist je nach Paket des Shootings oder Pauschalpreis festgelegt.

 

  • Bei Hochzeiten (betrifft Gruppen, Familienfotos sowie Detailfotografien) die an dem Tag entstehen, suche ich die besten Bilder heraus und werde sie nach meinen künstlerischen Freiheiten gestalten. Daher kann keine genaue Bilderanzahl genannt werden. Betrifft nicht das Paarshooting! Die Bilderanzahl des Paarshootings ist immer je nach Angebot festgelegt!

  • Meine Bilder unterliegen der künstlerischen Freiheit. Reklamationen und/oder Mängelrügen hinsichtlich des von mir ausgeübten künstlerischen Gestaltungsspielraums, des Aufnahmeortes und der verwendeten optischen und technischen Mittel der Fotografie sind ausgeschlossen.

 

  • Dem Fotografen steht das Urheberrecht an allen Fotos nach Maßgabe des Urheberrechtsgesetzes zu.

 

  • Eine Übertragung des Nutzungsrechts sowie die Herausgabe/Übermittlung der bearbeiteten Fotos erfolgt nur nach vollständiger Bezahlung des Shootings.

 

  • Alle von mir gefertigten Bilder dürfen nur zu privaten, nicht-kommerziellen Zwecken genutzt werden.

 

  • Alle Photos unterliegen dem Urheberrecht. Jede unberechtigte Nutzung der Fotos hat zivilrechtliche und strafrechtliche Konsequenzen.

 

  • Der Besteller eines Bildes im Sinne des § 60 UrhG hat kein Recht, das Foto zu vervielfältigen und zu verbreiten, wenn nicht die entsprechenden Nutzungsrechte übertragen worden sind. § 60 UrhG wird ausdrücklich abbedungen. Eine Weitergabe der Fotos, zum Beispiel an die Hochzeitslocation, die die Fotos dann zu Werbezwecken nutzt, ist nicht gestattet.

 

  • Bei der Verwertung der Fotos kann der Fotograf, sofern nichts anderes vereinbart wurde, verlangen, als Urheber des Fotos genannt zu werden. Eine Verletzung des Rechts auf Namensnennung berechtigt den Fotografen zum Schadensersatz.

 

  • Wird die für die Durchführung des Shootings vorgesehene Zeit aus Gründen, die der Fotograf nicht zu vertreten hat, wesentlich überschritten, so erhöht sich das Honorar des Fotografen, sofern ein Pauschalpreis vereinbart war, entsprechend. Ist ein Zeithonorar vereinbart, erhält der Fotograf auch für die Wartezeit den vereinbarten Stunden- oder Tagessatz, sofern der Auftraggeber nicht nachweist, dass dem Fotografen kein Schaden entstanden ist. Bei Vorsatz oder Fahrlässigkeit des Auftraggebers kann der Fotograf auch Schadenersatzansprüche geltend machen.

  • Ich bin berechtigt jedoch nicht verpflichtet, Bilddaten zu archivieren. Für Datenverluste bei der Archivierung der Bilder übernehme ich keine Haftung. Die Aufbewahrung der Daten erfolgt ohne jegliche Gewähr. Bei Weitergabe der Daten inkl. aller erworbenen Nutzungsrechte an den Auftraggeber, übernimmt dieser die Verpflichtung der weiteren Archivierung.
    Ich empfehle Euch dringend, von den erhaltenen Daten umgehend eine Sicherungskopie anzufertigen.

 

Was ist, wenn das Wetter nicht mitspielt?

 

Bei Shootings oder Hochzeiten im Mai bei 12 Grad und Dauerregen … alles schon erlebt! Deshalb machen wir uns auch schon mal Gedanken über einen "Plan B". Wenn der Tagesablauf oder die Location überhaupt kein einigermaßen trockenes Fotografieren zulässt, bin ich gerne so flexibel, das Paar-Shooting im Extremfall an einem anderen Tag nachzuholen und den Umfang des Shootings am Tag Eurer Hochzeit entsprechend zu reduzieren. Hier finden wir gemeinsam eine Lösung!

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